Kanzlei Dichgans und Kollegen

Familienrecht - frühzeitige rechtliche Lösungen und Beratungsangebot


Konflikte im familienrechtlichen Bereich sind regelmäßig begleitet von emotionalen Turbulenzen. Frühzeitige rechtliche Beratung über die Folgen der Trennung kann helfen, die Lösung von Problemen und die Herbeiführung einvernehmlicher Regelung, wie etwa eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die individuell zur Familiensituation passt, zu finden. Emotionale Belastungen, insbesondere auch bei von einer Trennung betroffenen Kindern, können durch aktive und konstruktive Lösungen gemindert werden. Den Kindern sollen beide Eltern auch nach der Trennung in ihrer Elternverantwortung erhalten bleiben. Auch dies wird bei früher rechtlicher Beratung der getrennten Eltern erleichtert.

Auch vor Eingehung einer Ehe, oder wichtigen gemeinsamen Entscheidungen nicht verheirateter Lebensgemeinschaften, hilft rechtliche Beratung und Regelungen, wie etwa ein Ehevertrag oder sonstige vertragliche Gestaltungen, spätere kostspielige und aufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wir beraten und vertreten Sie bei rechtlichen Problemen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Hierzu gehören regelmäßig auch Fragen zum Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Unterhalt der nicht verheirateten Mutter). Neben der Geltendmachung von Unterhalt geht es häufig um dessen Abänderung, Herabsetzung oder Befristung.

Die Auseinandersetzung des Vermögens, mögliche Zugewinnausgleichsansprüche oder die Regelung gemeinsamer Verbindlichkeiten der getrennten Partner gehören ebenfalls zu den Problemkreisen, die bei Trennung und Ehescheidung einer Klärung bedürfen.

Unser Beratungsangebot umfasst auch Fragen zum Umgangsrecht mit den Kindern sowie zur elterlichen Sorge.

Kanzlei Dichgans Überlingen Familienrecht

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Ehescheidungsverfahren und den sogenannten Folgesachen wie etwa dem Versorgungsausgleich.  Auch isolierte Verfahren im Zusammenhang mit Fragen des Versorgungsausgleichs wie beispielsweise die Abänderung alter Entscheidungen, der schuldrechtliche Versorgungsausgleich nach der Ehescheidung oder die Hinterbliebenenversorgung werden von uns durchgeführt.




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