Die beste Vorsorge für ein gelingendes Mietverhältnis ist die Auswahl des Vertragspartners und dann die Vertragsgestaltung und die anschließende Vertragspraxis. Wir kennen, beraten und vertreten die Vermieter- und die Mieterinteressen.
Das Wohnraummietrecht ist eine Materie die raschem Wandel unterliegt, wie kaum eine andere. Beratung und Vertretung auf diesem Gebiet setzen deshalb Orientierung über die sich ändernde Gesetzeslage und neueste Rechtsprechung in besonderem Maß voraus.
Wir beraten Sie in Vertragsfragen aber auch in allen Fragen bestehender Mietverhältnisse und ihrer Beendigung. Wir vertreten Sie und verhandeln für Sie bei der außergerichtlichen Klärung und in gerichtlichen Verfahren. Mietrechtliche Räumungsverfahren betreffen den Mieter oft in existenzieller Hinsicht und sind für den Vermieter zuweilen unvermeidlich. Wir machen die Wahrnehmung Ihres Interesses ganz zu unserer Sache.
Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht hat im gewerblichen Mietrecht die Vertragsfreiheit immer noch eine erhebliche Bedeutung. Sicherheit und konfliktarmer Verlauf auf viele Jahre können hier durch besondere Sorgfalt beim Vertragsabschluss in besonderem Maß gefördert werden. Ein stabiles Mietverhältnis kann zur Existenzfrage werden, Fluktuation zur Existenzbedrohung für beide Seiten. Der interessengerechten Einrichtung und wo notwendig rechtlichen Begleitung gewerblicher Mietverhältnisse kommt deshalb hohe Bedeutung zu.
Eigentumswohnungen sind ein grundlegendes Element im Gefüge moderner Wohnungswirtschaft. Das Nebeneinander von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum wirft dabei eine Fülle komplizierter Rechtsfragen auf, die für den Laien teilweise schwer durchschaubar sind. Der Gesetzgeber hat die Materie durch eine tiefgreifende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes auf eine neue Basis gestellt. Wir beantworten Ihre Fragen zum WEG-Recht, und vertreten engagiert Ihr Interesse außergerichtlich und wo es notwendig wird gerichtlich.